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Der Zahnstocher wurde schon im Altertum (besonders bei den Semiten) benutzt, auch in Indien und China Es mussten dann allerdings Jahrtausende ins Land ziehen, bis dieses sicherlich nützliche Gerät perfektioniert werden konnte. Das Reichspatentamt jedenfalls honorierte 1919 die großartige Idee eines Dresdeners mit einem gewerblichen Schutz. Der Text der Patenschrift spricht für sich:
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gerät, welches
dazu dient, um beim Reinigen der Zähne vermittels eines Zahnstochers den geöffneten
Mund in diskreter Weise zu verdecken.
Es ist allgemein als höchst hässlicher, ja geradezu unästhetischer Anblick empfunden
worden, wenn sich jemand nach einer Mahlzeit die Zähne mit dem Zahnstocher reinigt
und dabei den Mund möglichst weit öffnet, so dass man das ganze meist sehr schadhafte
Gebiß zur Ansicht hat.
Nun wird ja von vielen auf Anstand haltenden Menschen bei dieser Arbeit die Hand
vor den Mund gehalten. Aber auch dieser Anblick ist nicht gerade schön.
Wenn man nun die Zähne reinigen will, so steckt man zunächst den Zahnstocher durch das
Loch in der Scheibe und benutzt nun den Zahnstocher in der üblichen Weise.
Durch die Scheibe wird aber der geöffnete Mund vollständig verdeckt,
so dass man die Zähne gründlich ausstochern kann, ohne einen unschönen Anblick zu gewähren.
Die eine Seite der Scheibe ist mit einer Gebrauchsanweisung für die Benutzung des
Gerätes und dem Hinweis "Nach Benutzung mitzunehmen oder zu vernichten" bedruckt,
während die andere Seite mit einer beliebigen Reklame versehen sein kann.
So weit so gut! Eine phantastische Neuerung auf dem heiß umworbenen Markt der
Gesundheitsgerätschaften. Zur Gestaltung der freien Reklamefläche sollen abschließend
einige Vorschläge Erwähnung finden: Dr. med. dent Karl Müller - Ziehen, Fräsen, Richten -
oder: Firma XYZ - Abfallbeseitigung und Grubenentleerung - oder: Mit Prothese wär'
das nicht passiert usw.
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