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Aber scheinbar lassen sich auch die strengen Regeln des Patentgesetzes unterlaufen, wenn nur der Pr�fungsbeamte das n�tige Interesse mitbringt. Das nachfolgend beschriebene Patent aus dem Jahre 1904 l�sst gleich zwei Bedingungen unerf�llt.: es ist nicht patentw�rdig und verst�sst gegen die guten Sitten - so meine ich jedenfalls.
Man stelle sich vor:
Der Leser mit Phantasie wird sich schon jetzt denken k�nnen, was dann passieren soll:
�ber ein Hebelsystem wird das unter Federdruck stehende Brett entlastet und der
Countdown beginnt - 4:3:2:1:Null - das Pferd wird in die Luft geschleudert, es
�berschl�gt sich ein paar Mal und landet anschlie�end - sicherlich recht unsanft
- auf dem steinigen Boden.
Sinn und Zweck der ganzen Apparatur: Ich wei� es nicht
und ich werde es auch nie erfahren, denn der Erfinder l�sst sich in der Patentschrift
mit keinem Wort dar�ber aus. Wollte man nun nachtr�glich diesem eigenartigen Automaten
noch einen Sinn verleihen, so brauchte man lediglich den Patenttitel erweitern.
Es m�sste dann heissen: |
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© 2003 by Wolfgang Back [email protected] |