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Aber scheinbar lassen sich auch die strengen Regeln des Patentgesetzes unterlaufen, wenn nur der Prüfungsbeamte das nötige Interesse mitbringt. Das nachfolgend beschriebene Patent aus dem Jahre 1904 lässt gleich zwei Bedingungen unerfüllt.: es ist nicht patentwürdig und verstösst gegen die guten Sitten - so meine ich jedenfalls.
Man stelle sich vor:
Der Leser mit Phantasie wird sich schon jetzt denken können, was dann passieren soll:
Über ein Hebelsystem wird das unter Federdruck stehende Brett entlastet und der
Countdown beginnt - 4:3:2:1:Null - das Pferd wird in die Luft geschleudert, es
überschlägt sich ein paar Mal und landet anschließend - sicherlich recht unsanft
- auf dem steinigen Boden.
Sinn und Zweck der ganzen Apparatur: Ich weiß es nicht
und ich werde es auch nie erfahren, denn der Erfinder lässt sich in der Patentschrift
mit keinem Wort darüber aus. Wollte man nun nachträglich diesem eigenartigen Automaten
noch einen Sinn verleihen, so brauchte man lediglich den Patenttitel erweitern.
Es müsste dann heissen: |
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