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So erscheint es in manchen Fällen wünschenswert, die alten Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot in anderen Fällen wieder die neuen Farben Schwarz-Rot-Gold zu zeigen. Das Publikum stellt dann vor dem unter dem Namen "Flaggenfrage" bekannt gewordenen Problem und vor der Entscheidung, entweder eine zweite Fahne anzuschaffen oder von einer äußeren Bekundung der Teilnahme an dem betreffenden Ereignis abzusehen.
Die Weimarer Zeit mit ihrer Vielzahl von Parteien und politischen Interessengruppen ermöglichte diese geniale
Universalerfindung, die auch heute noch manchem politisch indifferentem Bürger gute Dienste
leisten könnte. In der Patentschrift wird weiter ausgeführt:
Zur Beseitigung dieser "Flaggenfrage" setzt die Erfindung ein. Gemäß der Erfindung können mit
einer einzigen Flagge verschiedene Farbenzusammensteilungen gezeigt werden. Dies wird
dadurch erreicht, dass auf der Fahne ein Farbstreifen angeordnet ist, der über die
Fahnenfläche hinweggeschoben werden kann, so dass er einen beliebigen Teil dieser Fahnenfläche bedeckt.
Je nach der Stellung und der Breite des Deckstreitens werden ein oder mehrere Farbstreifen der Fahne
bedeckt und verschiedene Zusammenstellungen von Farbstreifen erreicht.
Wie praktisch solche Fahnen doch gerade z. B. im Aachener Grenzgebiet sein könnten: Be-
kanntlich unterscheidet sich die belgische und deutsche Flagge nur in der Anordnung
der Farbstreifen.
Mit Hilfe der Erfindung wäre es nun eine Leichtigkeit, die Fahne auf
ihren jeweiligen Zweck vorzubereiten. Aachen und natürlich auch die belgischen
Städte könnten an ihren Festtagen im doppelten Schmuck erstrahlen.
Und selbst die begeisterten Alemannia-Anhänger könnten mit etwas Geschick und Phantasie die
Vorteile der großartigen Erfindung nutzen.
Neue Perspektiven eröffnen sich: vom Fußballspiel direkt zur politischen Kundgebung
alles mit einer einzigen Fahne.
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